Was ist eine Grundschuldbestellung?
Die Grundschuldbestellung ist ein Verfahren, bei dem ein Grundstückseigentümer eine Grundschuld auf seinem Grundstück eintragen lässt. Die Grundschuld ist eine Sicherheit, die ein Kreditgeber (meistens eine Bank) erhält, um sicherzustellen, dass er im Falle einer Kreditvergabe das Geld zurückbekommt. Der Kreditnehmer (Grundstückseigentümer) gibt dabei dem Kreditgeber das Recht, im Falle einer Nichtzahlung des Kredits das Grundstück zu verwerten.
Um eine Grundschuld zu bestellen, muss der Eigentümer des Grundstücks einen Notar aufsuchen. Der Notar wird dann einen Vertrag zwischen dem Eigentümer und dem Kreditgeber aufsetzen. In diesem Vertrag wird festgelegt, wie hoch die Grundschuld sein soll und welche Bedingungen es für die Rückzahlung gibt. Der Vertrag wird von beiden Parteien unterschrieben und vom Notar beglaubigt.
Anschließend wird die Grundschuld in das Grundbuch eingetragen. Hierdurch wird die Grundschuld öffentlich bekannt gemacht und dient somit als Sicherheit für den Kreditgeber. Die Grundschuld wird in der Regel mit einer Rangordnung im Grundbuch versehen. Die Rangordnung gibt an, welche Grundschuld im Falle einer Zwangsversteigerung des Grundstücks zuerst bedient wird.
Eine Grundschuldbestellung kann auch bei bestehenden Kreditverträgen erfolgen, wenn die Sicherheiten für den Kreditgeber erhöht werden sollen. Hierbei spricht man von einer Nachbestellung der Grundschuld.
Es ist wichtig zu beachten, dass die Grundschuld auch nach der Rückzahlung des Kredits im Grundbuch bestehen bleibt, bis sie durch den Eigentümer oder den Kreditgeber gelöscht wird.