Gerne lassen wir im Rahmen der Vermarktung für Sie kostenlos einen Energieausweis erstellen.
Seit dem 1. Mai 2014 gilt die neue Energieeinsparverordnung (EnEV) und damit verbunden auch die neuen Regelungen für Energieausweise.
Inzwischen benötigt jeder, (ausgenommen bei denkmalgeschützten Objekten) der eine Immobilie verkaufen oder vermieten möchte, einen Energieausweis. Dieser ist spätestens bei der Besichtigung des Objektes vorzulegen. Notarielle Beurkundungen ohne Energieausweis sind künftig nicht mehr möglich.
Die Kosten für die Erstellung eines Energieausweises sind objektabhängig. Der Verbrauchsausweis ist oft deutlich günstiger als der Bedarfsausweis. Dieser kann aufgrund seiner Art mit deutlich Mehraufwand verbunden sein. Bei Beauftragung von Stengel Immobilienservice zum Alleinauftrag übernehmen wir die Kosten für den Energieausweis!
Sprechen Sie uns an - wir sind gerne für Sie da.
Energieberatung
Neben der Erstellung eines Energieausweises steht unser Partner Stefan Mager auch für Fragen zum Thema Energieberatung gerne zur Verfügung.
Mehr Informationen unter: Stefan Mager - Energieberatung
Sonstiges
Ein wichtiger Hinweis für Wohnungseigentümer und auch an unsere Kunden, welche eine Wohnung kaufen möchten. Bitte beachten Sie, dass der Energieausweis nicht für eine einzelne Wohnung in einer Wohnanlage ausgestellt wird. Der Energieausweis wird immer für das gesamte Gebäude erstellt.
Bei einem Energieausweis, welcher für ein Mehrfamilienwohnhaus ausgestellt wurde, ist zu beachten, dass der Verbrauch der einzelnen Wohnungen erheblich von dem im Energieausweis angegebenen Werten abweichen kann. Dies hängt im Wesentlichen mit der Lage der Wohnung im Gebäude zusammen.
Eine Wohnung an der Gebäudeecke oder im Erdgeschoss über einer ungedämmten Kellerdecke hat einen höheren Energieverlust und somit einen höheren Verbrauch als eine Wohnung in der Gebäudemitte.