Jeder, der eine Immobilie erwirbt oder neu baut, kann bei der KfW eine Förderung beantragen. Dabei steigt mit dem Grad der Energieeffizienz der Immobilie die Höhe der Zuschüsse.
Das KfW-Wohnungseigentumsprogramm
Mit diesem Programm wird der Bau oder Erwerb selbst genutzten Wohneigentums gefördert. Das KfW-Darlehen muss hierbei nicht direkt bei der KfW-Bank beantragt werden, sondern VOR dem Bau oder Kauf der Immobilie über den Finanzierungspartner des Kunden. Dieser leitet die Anträge dann an die KfW weiter.
Wem steht die Förderung zu?
Allen Privatpersonen, die selbstgenutztes Wohneigentum erwerben können unabhängig von Alter und Familienstand einen Kredit aus dem KfW-Wohneigentumsprogramm beantragen. Ausgeschlossen sind jedoch Umschuldungen und Nachfinanzierungen bereits durchgeführter Investitionen. aus diesem Grund erst Förderung beantragen, dann anfangen.
Was wird gefördert?
Gefördert wird der Hausbau oder der Erwerb von selbst genutztem Wohneigentum und Erwerb von Genossenschaftsanteilen, jedoch nur für eine selbst genutzte Genossenschaftswohnung. Hierbei werden die Grundstücks, Bau- sowie Baunebenkosten sowie die Kosten der Außenanlagen berücksichtigt. Wenn man bereits bestehenden Wohneigentum erwerben möchte, werden nicht nur die Kauf- und Kaufnebenkosten berücksichtigt, sondern auch anfallende Kosten für Umbauten sowie Sanierungen.
Wie hoch sind die Konditionen der Förderung?
Die maximale Darlehenssumme beläuft sich auf 100.000 Euro, für Genossenschaftsanteile bis zu 50.000 Euro.
Weitere Details erhalten Sie hier: KFW-Info
Die KfW-Bank fördert das energieeffiziente Bauen und den Kauf eines Effizienzhauses mit den Programmen „Wohngebäude-Kredit“ und „Wohngebäude-Zuschuss“.
Das Programm „Wohngebäude-Kredit“
Bessere als gesetzlich vorgeschriebene Energiebilanz wird über das Programm „Wohngebäude – Kredit“ gefördert, welches das KfW-Programm „Energieeffizient Bauen“ ersetzt. Anders ist nur, dass das Erstgespräch von der KfW-Bank dokumentiert werden muss, die Programme umbenannt und vereinfacht zusammengefasst wurden. Die Höhe der Förderung bleibt gleich oder steigt teilweise sogar leicht an.
Wer kann die Förderung beantragen?
Jeder, der ein besonders energiesparenden Neubau baut oder kauft. Der Energieverbrauch muss deutlich unter den im Gebäudeenergiegesetz (GEG) 2020 festgelegten Grenzwerten liegen.
Was wird gefördert?
– KfW 55-Häuser
– KfW 40-Häuser
– KfW 40 plus-Häuser (auch Passivhäuser)
Neu mit dem Programm „Wohngebäude-Kredit“ werden zusätzlich gefördert:
– KfW 55 Erneuerbare-Energien-Klasse oder Nachhaltigkeits-Klasse
– KfW 40-Erneuerbare-Energien-Klasse oder Nachhaltigkeits-Klasse
Wie hoch sind die Konditionen der Förderung?
– Der Höchstbetrag pro Wohneinheit beträgt 150.000 €
– KfW 55 Haus/15 Prozent der Darlehenssumme/höchstens jedoch 18.000 Euro je Wohneinheit
– KfW 55 Erneuerbare-Energien-Klasse oder Nachhaltigkeits-Klasse/22,5 Prozent der Darlehenssumme/höchstens jedoch 26.250 Euro
– KfW 40 Haus/20 Prozent der Darlehenssumme/höchstens jedoch 24.000 Euro je Wohneinheit
– KfW 40 Erneuerbare-Energien-Klasse oder Nachhaltigkeits-Klasse/22,5 Prozent der Darlehenssumme/höchstens jedoch 33.750 Euro
– KfW 40+ Haus/25 Prozent der Darlehenssumme/höchstens jedoch 30.000 Euro je Wohneinheit
Das Programm „Wohngebäude-Zuschuss“
Dieses Programm ersetzt das Programm „Energieeffizient Sanieren – Investitionszuschuss“, über das die KfW bisher die Komplettsanierung zum Effizienzhaus sowie den Kauf eines Effizienzhaus bezuschusst. Durch das neue Programm wird auch der Bau einer energieffizienten Immobilie bezuschusst. Hierzu muss ein Sachverständiger eingebunden werden, der berät und prüft, oder der Neubau oder Kauf förderfähig ist. Dann wird durch ihn auch eine Bestätigung zum Antrag der Förderung erstellt. Der „Wohngebäude-Zuschuss“ lässt sich nicht mit dem Kreditprogramm, jedoch mit dem Wohnungseigentumsprogramm kombinieren.
Wer kann den Zuschuss beantragen?
Jeder, der eine Immobilie gemäß den Effizienzvorgaben der KfW baut oder solche erwirbt, kann ihn beantragen.
Wie hoch sind die Konditionen des Zuschusses?
Der Zuschuss ist abhängig davon, welche Energieeffizienz erreich wird. Für den KfW-Standard 40 Erneuerbare-Energien-Klasse zum Beispiel bei 22,5 Prozent von max. 150.000,00 € förderfähigen Kosten, d. h. bis zu 33.750 € pro Wohneinheit. Für den KfW Effizienzhausstandard 55 gibt es beispielsweise bis zu 18.000.00 €. Eine professionelle Baubegleitung wird auch hier mit 4.000,00 € zusätzlich bezuschusst.
Aktuell haben wir bspw. in Neu-Ulm die Wohnung Nr. 3 zu verkaufen, bei der der Wohngebäude-Zuschuss Effizienzhaus 461 beantragt werden kann. Informationen zur Immobilie erhalten Sie hier: Neubauprojekt Neu-Ulm
Ebenfalls kann dieser Zuschuss für die Neubauwohnungen in Möttlingen abgerufen werden. Mehr Informationen zu allen freien Einheiten inkl. 360° Innen- und Außenvisualisierung finden Sie hier:
Neubauprojekt Bad Liebenzell – Möttlingen
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