Courtage

Was ist eine Courtage?

Eine Courtage ist eine Gebühr, welche ein Makler für die erfolgreiche Vermittlung von Immobilien erhält. (Maklercourtage)

 

Was ist das Erfolgsprinzip?

Die Courtage müssen Sie nur im Erfolgsfall bezahlen. Sie müssen den Makler im Regelfall nicht für seinen Zeit- und Kosteneinsatz entschädigen.

Courtage Immobilienglossar, Maklercourtage, Provision

 

Ausführlichere Beschreibung:

Das neue Gesetz zur Maklerprovision bringt einige Veränderungen mit sich, die die Verteilung der Maklercourtage beim Verkauf von Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen betreffen. Eine wichtige Änderung besteht darin, dass es nicht mehr möglich ist, die Maklercourtage vollständig dem Käufer aufzuerlegen, wenn auch der Verkäufer den Makler beauftragt hat. Das Ziel des Gesetzes ist es, private Käufer von Wohnimmobilien von Kaufnebenkosten zu entlasten.

Wenn ein Makler sowohl für den Käufer als auch den Verkäufer tätig ist, kann er künftig eine Vergütung nur von beiden Parteien zu gleichen Teilen verlangen. Wenn der Makler mit einer Partei vereinbart hat, für diese unentgeltlich tätig zu sein, kann er auch von der anderen Partei keine Vergütung beanspruchen. Wenn dagegen nur eine Partei den Makler beauftragt hat, muss diese die Maklervergütung zahlen. Vereinbarungen mit dem Ziel, die Kosten an die andere Partei weiterzugeben, sind nur wirksam, wenn die weitergereichten Kosten maximal 50 Prozent der insgesamt zu zahlenden Courtage ausmachen.

Eine wichtige Neuerung besteht auch in der Einführung einer Textformvorschrift für Maklerverträge, die den Verkauf von Einfamilienhäusern oder Eigentumswohnungen zum Inhalt haben. Eine mündliche Abrede oder ein Handschlag reichen nicht mehr aus, um einen wirksamen Maklervertrag zu begründen.

Es ist auch wichtig zu beachten, dass die neuen Regelungen nur für Verbraucher gelten, wenn der Käufer der Immobilie als Verbraucher handelt. Handelt der Erwerber hingegen im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit, kann die Verteilung der Maklerkosten auch weiterhin anderweitig vereinbart werden. Die neue Regelung gilt nur für den Verkauf von Wohnungen und Einfamilienhäusern.

Insgesamt bringt das neue Gesetz zur Maklerprovision einige wichtige Veränderungen mit sich, die die Verteilung der Maklercourtage beim Verkauf von Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen betreffen. Es ist wichtig, dass sich Verkäufer und Käufer von Immobilien über die neuen Regelungen informieren, um bei der Vermittlung einer Immobilie rechtssicher und korrekt zu handeln.