Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung

Was sind Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung?

Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung gehören bei der Einkommensteuer zu den Überschusseinkünften. Es sei denn, die Einnahmen werden im Rahmen eines Gewerbebetriebes erzielt. Mieteinnahmen sind demnach eine steuerliche Einkuftsart, wie bspw. auch „Einkünfte aus Gewerbebetrieb“, oder „Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit“.

Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung von Privat- und Gewerbeimmobilien

Ausführliche Beschreibung:

Bei dieser Einkünftsart handelt es sich um Erträge, die aus der Überlassung von Grundstücken, Gebäuden oder beweglichem Vermögen erzielt werden. Hierzu zählen beispielsweise Mieteinnahmen, Pachteinnahmen, Leasingraten oder auch Zinseinnahmen aus der Vermietung von Kapitalanlagen.

Wichtig ist dabei, dass die Einkünfte nicht durch eine aktive Tätigkeit des Steuerpflichtigen erzielt werden, sondern passiv als Ertrag aus der Vermietung oder Verpachtung von Gegenständen resultieren. Entscheidend ist auch, dass es sich um Einkünfte handelt, die regelmäßig oder auch nur einmalig erzielt werden, solange sie nicht unter die Einkunftsarten aus Gewerbebetrieb fallen.

Bei der Ermittlung dieser Einkünfte sind die Werbungskosten abzuziehen, die im Zusammenhang mit der Vermietung oder Verpachtung entstehen. Hierzu zählen beispielsweise die Kosten für Instandhaltung, Reparaturen, Verwaltungskosten, Versicherungen und Abschreibungen.

Es ist zu beachten, dass es unterschiedliche Regelungen für die steuerliche Behandlung dieser Einkünfte gibt. So gibt es zum Beispiel bei der Vermietung von Wohnraum besondere Vorschriften, die die steuerliche Behandlung betreffen. Auch die Behandlung von Leerstand, der Vermietung an Angehörige oder die Nutzung von Werbungskosten können bei der Einkommensteuererklärung eine Rolle spielen.

Insgesamt gilt: Wer Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielt, muss diese in der Einkommensteuererklärung angeben und dabei auch die entsprechenden Werbungskosten geltend machen. Wer unsicher ist, welche Regelungen für die eigene Situation gelten, sollte sich von einem Steuerberater oder einem Lohnsteuerhilfeverein beraten lassen.