Was ist eine Baulast und wo wird diese eingetragen?
Eine Baulast wird in den meisten Bundesländern im sog. Baulastenverzeichnis vermerkt.
In bspw. Bayern wird diese in Abt. II im Grundbuch eingetragen.
Die Baulast ist im Bauordnungsrecht der meisten deutschen Bundesländer eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung eines Grundstückseigentümers gegenüber der Baubehörde, bestimmte das Grundstück betreffende Dinge zu tun, zu unterlassen oder zu dulden.
Beispiele für einen Baulast:
- Vereinigungsbaulast (Eine Grundstücksgrenze wird aufgeboben – bzw. Grundstücke werden zusammengelegt)
- Anbaubaulast (Verpflichtung zum bündigen Anbau an das Nachbargebäude)
- Erschließungsbaulast (Verpflichtung bspw. Leitungen über das Grundstück legen zu lassen)
- Abstandsflächenbaulast (Abstände zur Grenze müssen eingehalten werden Bsp. 3 Meter)
- Stellplatzbaulast (Erlaubt Nutzung 3. Auf seinen Stellplätzen)
Bitte lassen Sie sich deswegen vor dem Kauf eines Grundstücks durch Ihren Makler eine Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis einholen um zu prüfen ob Vermerke dazu bestehen.
Denn eine eingetragene Baulast kann den Wert des Grundstückes enorm beeinflussen!