Unbedenklichkeitsbescheinigung

Was ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung?

Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung zu einem Immobilienkauf stellt das Finanzamt dann aus, wenn aus steuerlicher Sicht keine Bedenken gegen die Kaufabwicklung bestehen (etwaige Steuerrückstände oder rückständige Grunderwerbsteuer). Das Finanzamt hat die Bescheinigung schriftlich zu erteilen. Eine elektronische Übermittlung der Bescheinigung ist ausgeschlossen.

Ohne Unbedenklichkeitsbescheinigung findet keine Grundbucheintragung statt.

 

Unbedenklichkeitsbescheinigung

 

Ausführliche Beschreibung:

Die Unbedenklichkeitsbescheinigung ist ein wichtiges Dokument für Immobilienkäufer, da sie als Nachweis dafür dient, dass der Kauf ohne steuerliche Bedenken erfolgen kann. Diese Bescheinigung ist insbesondere für den Eintrag ins Grundbuch notwendig, da ohne sie keine Eintragung stattfindet.

Die Unbedenklichkeitsbescheinigung ist in der Regel für den Erwerb von Immobilien erforderlich, wenn ein Kaufpreis von mehr als 15.000 Euro anfällt. In einigen Bundesländern gibt es jedoch Ausnahmen und Sonderregelungen, daher sollten sich Käufer im Zweifelsfall an ihr zuständiges Finanzamt wenden.

In der Praxis ist es üblich, dass der Notar, der den Kaufvertrag vorbereitet, die Unbedenklichkeitsbescheinigung beim Finanzamt beantragt. Hierfür benötigt er einige Unterlagen, wie zum Beispiel die Vertragsurkunde, den Grundbuchauszug und weitere Informationen zum Immobilienkauf. Sobald das Finanzamt geprüft hat, ob es aus steuerlicher Sicht Bedenken gegen die Kaufabwicklung gibt, wird die Unbedenklichkeitsbescheinigung ausgestellt.

Die Ausstellung der Unbedenklichkeitsbescheinigung kann einige Zeit in Anspruch nehmen, daher sollten Käufer und Notar dies bei der Planung des Kaufprozesses berücksichtigen. Es ist auch wichtig zu beachten, dass die Bescheinigung nur für einen bestimmten Zeitraum gültig ist. Wenn sich der Kaufprozess länger hinzieht als erwartet, sollte die Gültigkeit der Bescheinigung überprüft und gegebenenfalls eine neue Bescheinigung beantragt werden.

Zusammenfassend ist die Unbedenklichkeitsbescheinigung ein wichtiger Schritt im Immobilienkaufprozess, da sie die rechtliche Sicherheit für den Käufer und die Eintragung ins Grundbuch gewährleistet. Käufer sollten darauf achten, dass sie alle erforderlichen Unterlagen rechtzeitig vorlegen, um Verzögerungen im Kaufprozess zu vermeiden.

 

Sonstiges:

Weitere Informationen dazu finden Sie dazu auch unter § 22 GrEStG: Steuertips.de