Teileigentum

Was ist Teileigentum?

Beim Teileigentum geht es um Räumlichkeiten, welche nicht zu Wohnzwecken dienen. Meist handelt es sich hier um gewerblich genutzte Einheiten wie z. B. Ladengeschäfte, Praxis-, Büro- oder auch Kellerräume und Garagen.

 

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Teileigentum

Ausführliche Beschreibung:

Beim Teileigentum handelt es sich um eine besondere Form des Eigentums an Immobilien. Im Gegensatz zum klassischen Wohnungseigentum, bei dem sich mehrere Parteien ein Haus oder eine Wohnung teilen, geht es beim Teileigentum um separate Räumlichkeiten, die jeweils einzeln verkauft und erworben werden können.

Teileigentum wird vor allem im gewerblichen Bereich genutzt, beispielsweise für Büros, Praxen, Ladenlokale oder Lagerräume. Aber auch Garagen oder Kellerräume können als Teileigentum verkauft werden. Der Vorteil für den Eigentümer ist, dass er die Räumlichkeiten selbst nutzen oder vermieten kann, ohne dabei auf andere Eigentümer Rücksicht nehmen zu müssen.

Ein weiterer Vorteil des Teileigentums ist, dass der Eigentümer nur für seine eigenen Räumlichkeiten verantwortlich ist und somit auch nur für deren Instandhaltung und Instandsetzung aufkommen muss. Bei klassischem Wohnungseigentum hingegen sind die Eigentümer oft gemeinsam für die Instandhaltung des gesamten Gebäudes verantwortlich.

Allerdings gibt es auch Nachteile. So kann es beispielsweise zu Konflikten kommen, wenn es um gemeinschaftliche Flächen wie etwa den Hausflur oder den Fahrstuhl geht. Auch die Verwaltung des Teileigentums kann kompliziert sein, da jeder Eigentümer seine eigenen Interessen verfolgt und es daher schwieriger ist, Entscheidungen gemeinsam zu treffen.

Insgesamt ist Teileigentum eine interessante Möglichkeit für Investoren oder Unternehmer, die eine separate Gewerbeimmobilie benötigen oder vermieten möchten. Allerdings sollten potenzielle Käufer sich im Vorfeld gründlich über die Vor- und Nachteile informieren und sich gegebenenfalls fachkundigen Rat einholen.

 

Sonstiges:

Mehr Informationen finden Sie auch im WEG § 1: dejure.org