Was ist Teileigentum?
Beim Teileigentum geht es um Räumlichkeiten, welche nicht zu Wohnzwecken dienen. Meist handelt es sich hier um gewerblich genutzte Einheiten wie z. B. Ladengeschäfte, Praxis-, Büro- oder auch Kellerräume und Garagen.
Mehr Informationen finden Sie auch im WEG § 1: dejure.org