Staffelmietvertrag

Was ist ein Staffelmietvertrag?

Der Staffelmietvertrag hält von Beginn an fest, wie sich die Miete in den nächsten Jahren anpassen wird. Die Staffelmiete findet sowohl Gebrauch in der gewerblichen wie auch in der privaten Vermietung.

Auf folgende Besonderheiten müssen Sie bei Wohnraummietverträgen achten, wenn Sie eine Staffelung der Miete vereinbaren möchten:

  • Betriebskostenpauschalen oder -vorauszahlungen können während der Laufzeit angepasst werden
  • sinnvoll, wenn Mietspiegel fehlt und Mieterhöhungen nach § 558 BGB schwer begründbar sind
  • Mieterhöhung tritt automatisch ohne Erklärung in Kraft
  • Kündigungsausschluss des Mieters für 4 Jahre auch bei nächster Mietstaffel
  • jede Mietstaffel darf in entsprechenden Städten oder Gemeinden die ortsübliche Vergleichsmiete nicht um mehr als 10 % übersteigen (Mietpreisbremse)
  • Modernisierungen können nicht zur Mieterhöhung führen

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Staffelmietvertrag

 

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Ein Staffelmietvertrag ist eine spezielle Art von Mietvertrag, die es Vermietern ermöglicht, die Miete in vorher festgelegten Schritten über einen bestimmten Zeitraum zu erhöhen. Die Höhe der Mietsteigerungen und der Zeitpunkt, zu dem sie eintreten, werden bereits bei Vertragsabschluss vereinbart. Der Vorteil für den Vermieter besteht darin, dass er bereits im Voraus planen kann, wie sich seine Einnahmen entwickeln werden. Der Vorteil für den Mieter besteht darin, dass er weiß, wie sich die Miete in den nächsten Jahren entwickeln wird, und somit besser planen kann.

Bei der Staffelmiete handelt es sich um eine Miete, die aus mehreren Komponenten besteht. Der Grundmietpreis bleibt über die gesamte Laufzeit des Vertrags unverändert. Die Erhöhungen der Miete werden ausschließlich durch eine festgelegte Staffelung erreicht. Diese Staffelung kann beispielsweise eine Erhöhung von 3 % alle zwei Jahre beinhalten.

Wichtig ist, dass eine Staffelmiete nicht automatisch bedeutet, dass die Miete im Vergleich zu einer herkömmlichen Miete höher ausfällt. Es kommt darauf an, welche Erhöhungsschritte vereinbart wurden. Eine Staffelmiete kann aber auch günstiger sein als eine normale Miete, wenn die Erhöhungsschritte niedriger ausfallen als der Durchschnitt der allgemeinen Mietpreisentwicklung.

Im Gegensatz zu einer Indexmiete, bei der die Miete an eine bestimmte Bezugsgröße, wie beispielsweise den Verbraucherpreisindex, gekoppelt ist, ist eine Staffelmiete von vorneherein festgelegt.

Beim Abschluss eines Staffelmietvertrags sollten Vermieter darauf achten, dass die Staffelung der Miete im Einklang mit der ortsüblichen Vergleichsmiete steht. In bestimmten Städten und Gemeinden gilt eine Mietpreisbremse, die besagt, dass die Miete bei Neuvermietungen die ortsübliche Vergleichsmiete nicht um mehr als 10 % übersteigen darf. Dies gilt auch für Staffelmietverträge.

Mieter haben bei einem Staffelmietvertrag den Vorteil, dass die Mietsteigerungen automatisch eintreten, ohne dass der Vermieter eine gesonderte Mieterhöhung ankündigen muss. Der Nachteil für den Mieter besteht jedoch darin, dass er während der Laufzeit des Vertrags nicht von einem günstigeren Mietpreis profitieren kann, wenn sich die allgemeine Mietpreisentwicklung verlangsamt oder sogar rückläufig ist.

Eine weitere Besonderheit beim Abschluss eines Staffelmietvertrags betrifft den Kündigungsausschluss des Mieters. Wenn dieser vereinbart wird, kann der Mieter den Vertrag während der Laufzeit nicht kündigen. In der Regel gilt ein solcher Kündigungsausschluss für eine Dauer von vier Jahren, auch bei der nächsten Mietstaffel. Eine vorzeitige Kündigung des Mieters ist dann nur bei einem wichtigen Grund möglich.

Abschließend sei noch erwähnt, dass Mieterhöhungen aufgrund von Modernisierungsmaßnahmen bei einem Staffelmietvertrag nicht zulässig sind. Anders als bei einer normalen Miete kann der Vermieter also nicht durch Modernisierungen die Miete erhöhen. In diesem Fall kann der Vermieter jedoch die jährliche Miete um elf Prozent der Modernisierungskosten erhöhen. Der Mieter kann jedoch innerhalb von drei Monaten nach Erhalt der Modernisierungsankündigung Widerspruch einlegen.

Zusammenfassend bietet ein Staffelmietvertrag für Vermieter die Möglichkeit, langfristig planen zu können und für Mieter die Gewissheit, wie sich die Miete in den nächsten Jahren entwickeln wird. Allerdings sollten Vermieter darauf achten, dass die Mietsteigerungen im Einklang mit der ortsüblichen Vergleichsmiete und der Mietpreisbremse stehen. Mieter sollten sich über den Kündigungsausschluss und die Möglichkeit des Widerspruchs bei Modernisierungen im Klaren sein. Letztendlich sollte jeder Vermieter und Mieter für sich entscheiden, ob ein Staffelmietvertrag für sie sinnvoll ist.

 

Sonstiges:

Die exakten Formulierungen dazu finden Sie auch im BGB § 557 a: Gesetze im Internet