Sondereigentum

Was ist Sondereigentum?

Sondereigentum (SE) in einem Mehrfamilienhaus ist alles, was nicht gemeinschaftliches Eigentum (GE) darstellt. Regelungen dazu finden Sie im WEG-Gesetz sowie beim entsprechenden WEG-Verwalter bzw. in der Teilungserklärung.

 

Beispielhafte Tabelle:

Sondereigentum - Immobilienmakler Langenargen

 

Ausführliche Beschreibung:

In einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) besitzt jeder Wohnungseigentümer ein Sondereigentum an seiner Wohnung und gegebenenfalls auch an einem Teil des gemeinschaftlichen Eigentums. Das Sondereigentum umfasst in der Regel die in sich abgeschlossenen Räume der Wohnung sowie bestimmte Bestandteile des Gebäudes, die ausschließlich dem Wohnungseigentümer zugeordnet sind. Dazu können beispielsweise Balkone, Terrassen oder Keller gehören.

Im Gegensatz dazu umfasst das gemeinschaftliche Eigentum alle Teile des Gebäudes und des Grundstücks, die nicht zum Sondereigentum gehören. Hierzu zählen beispielsweise das Treppenhaus, das Dach oder der Garten.

Die Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer in Bezug auf das Sondereigentum und das gemeinschaftliche Eigentum sind im WEG-Gesetz und in der Teilungserklärung geregelt. So ist jeder Wohnungseigentümer verpflichtet, sein Sondereigentum instand zu halten und zu pflegen. Gleichzeitig haben alle Wohnungseigentümer gemeinsam die Verpflichtung, das gemeinschaftliche Eigentum instand zu halten und zu pflegen. Hierzu gehören beispielsweise die Instandhaltung des Dachs oder die Reinigung des Treppenhauses.

Der Verwalter einer WEG hat die Aufgabe, die Interessen aller Wohnungseigentümer zu vertreten und die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums zu organisieren. Er verwaltet auch das gemeinsame Budget, das aus den Betriebskosten der Eigentümer besteht.

Im Falle von Veränderungen oder Renovierungsarbeiten am Sondereigentum müssen die anderen Wohnungseigentümer informiert werden, da die Veränderungen möglicherweise auch das gemeinschaftliche Eigentum betreffen können. Entscheidungen über Veränderungen am gemeinschaftlichen Eigentum werden in der Regel von der WEG-Versammlung getroffen.

Insgesamt ist das Sondereigentum ein wichtiger Bestandteil einer Wohnungseigentümergemeinschaft und spielt eine zentrale Rolle bei der Aufteilung von Rechten und Pflichten zwischen den Eigentümern.