Reparaturklausel

Was ist eine Reparaturklausel?

Grundsätzlich ist der Vermieter für die Instandhaltung und für die Reparaturen eines Objektes verantwortlich. Es kann aber im Rahmen einer Reparaturklausel vereinbart werden, dass bei sog. Bagatellschäden, also Kleinreparaturen bis ca. 75,- €, der Mieter dafür aufkommen muss. Für die Wirksamkeit einer solchen Klausel sind aber wieder gewisse Voraussetzungen notwendig. Es muss bspw. eine Höchstgrenze pro Jahr angegeben werden für welche der Mieter aufkommen soll. Diese kann z.B. pro Jahr höchstens 150 – 200 Euro für alle Kleinreparaturen zusammen, oder 8 % der Jahresmiete betragen.

 

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Eine solche Reparaturklausel kann sowohl im Mietvertrag als auch in einer gesonderten Vereinbarung enthalten sein. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Klausel nur dann wirksam ist, wenn sie den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Insbesondere muss die Klausel klar und verständlich formuliert sein, und der Mieter muss ausdrücklich auf seine Verpflichtungen hingewiesen werden.

Es sollte auch beachtet werden, dass nicht alle Reparaturen unter die Klausel fallen. In der Regel sind nur Kleinreparaturen, wie zum Beispiel das Ersetzen von Glühbirnen, das Auswechseln von Türschlössern oder das Beseitigen von kleineren Schäden an Sanitäreinrichtungen oder Fenstern, abgedeckt. Größere Reparaturen, die nicht unter die Klausel fallen, bleiben weiterhin Sache des Vermieters.

Eine Reparaturklausel kann für beide Seiten Vorteile haben. Der Vermieter kann sich dadurch bestimmte Kosten sparen und der Mieter hat die Möglichkeit, kleinere Reparaturen selbst durchzuführen und dadurch Zeit und Aufwand zu sparen. Allerdings sollte der Mieter bei einer Reparatur immer darauf achten, dass er die Arbeiten fachgerecht durchführt und keine weiteren Schäden verursacht.

Es ist auch wichtig zu erwähnen, dass eine Reparaturklausel nicht automatisch in den Mietvertrag aufgenommen werden muss. Beide Parteien müssen sich darauf einigen und die Klausel explizit vereinbaren. Der Vermieter darf auch keine einseitigen Änderungen am Mietvertrag vornehmen, ohne dass der Mieter ausdrücklich zustimmt.

Zusammenfassend kann gesagt werden, dass eine Reparaturklausel im Mietvertrag eine sinnvolle Vereinbarung sein kann, solange sie den gesetzlichen Anforderungen entspricht und beide Parteien sich einig sind. Der Mieter sollte jedoch immer darauf achten, dass er die Reparaturen fachgerecht durchführt und keine weiteren Schäden verursacht.