Was ist eine Öffnungsklausel?
Eine Öffnungsklausel ist ein Teil der Teilungserklärung und lässt den Eigentümern Platz für nachträgliche Anpassungen, ohne dass die Teilungserklärung an sich geändert werden muss. Ein Beispiel wäre, dass gewisse Betriebskosten künftig nicht mehr nach Eigentumsanteilen sondern nach Personen abgerechnet werden sollen. Dies kann dann in der Öffnungsklausel nach einem Mehrheitsbeschluss der Eigentümer festgehalten werden.
Ausführliche Beschreibung:
Die Öffnungsklausel ist ein wichtiges Instrument für die Eigentümer von Wohnungseigentum, um ihre Rechte und Pflichten in der Eigentümergemeinschaft flexibel zu gestalten. Durch die Öffnungsklausel können die Eigentümer von der ursprünglichen Teilungserklärung abweichen und eigene Regelungen treffen, die besser auf ihre Bedürfnisse abgestimmt sind.
In der Praxis wird die Öffnungsklausel häufig genutzt, um bestimmte Regelungen der Teilungserklärung, wie beispielsweise die Verteilung der Betriebskosten, zu ändern oder zu ergänzen. So kann beispielsweise vereinbart werden, dass künftig nicht mehr nach Eigentumsanteilen, sondern nach Personen abgerechnet wird. Auch die Regelungen zur Nutzung von Gemeinschaftsräumen oder zur Haustierhaltung können dadurch angepasst werden.
Die Öffnungsklausel setzt jedoch voraus, dass die Eigentümergemeinschaft sich einig ist. Änderungen können nur durch einen Mehrheitsbeschluss der Eigentümer beschlossen werden. Die Zustimmung aller Eigentümer ist nicht erforderlich. In der Regel reicht es aus, wenn eine Mehrheit von mindestens 2/3 der Eigentümer zustimmt.
Wichtig ist, dass die Änderungen, die durch die Öffnungsklausel vorgenommen werden, immer im Rahmen des Gesetzes bleiben müssen. Das bedeutet, dass sie nicht gegen die guten Sitten oder die Rechte der anderen Eigentümer verstoßen dürfen. Auch darf die Teilungserklärung nicht durch diese in ihrer Grundstruktur verändert werden.
Insgesamt ist die Öffnungsklausel ein wichtiges Instrument für die Eigentümer von Wohnungseigentum, um ihre Rechte und Pflichten in der Eigentümergemeinschaft flexibel zu gestalten. Allerdings sollten Änderungen immer mit Bedacht und im Interesse aller Eigentümer vorgenommen werden.