Mietpreisbremse

Was ist eine Mietpreisbremse?

Zum 01.06.2015 wurde von der Bundesregierung die Mietpreisbremse beschlossen. Diese sieht vor, dass bei Neuvermietung eines Bestandobjektes die Mieten höchstens auf das Niveau der ortsüblichen Vergleichsmiete, zzgl. zehn Prozent angehoben werden darf.

Bei Neubauten oder umfassend modernisierten Wohnungen kann der Eigentümer auch künftig ohne Beschränkungen seine Miethöhe anpassen.

 

Mietpreisbremse

Ausführliche Beschreibung:

Die Mietpreisbremse ist ein Instrument der Bundesregierung, um den Anstieg von Mieten in angespannten Wohnungsmärkten einzudämmen. Sie gilt seit dem 01.06.2015 und ist in einigen Bundesländern wie beispielsweise Berlin, Hamburg, Bayern und Nordrhein-Westfalen besonders relevant.

Die Mietpreisbremse besagt, dass bei Neuvermietungen die Miete höchstens auf das Niveau der ortsüblichen Vergleichsmiete, zzgl. zehn Prozent, angehoben werden darf. Das bedeutet, dass Vermieter in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt nicht mehr beliebig hohe Mieten verlangen können. Die ortsübliche Vergleichsmiete ist die Miete, die in vergleichbaren Wohnungen in der gleichen Lage üblich ist.

Allerdings gibt es auch Ausnahmen von der Mietpreisbremse. So gilt sie beispielsweise nicht bei Neubauten oder umfassend modernisierten Wohnungen. In diesen Fällen darf der Vermieter die Miete frei festlegen. Auch bei Wohnungen, die in den letzten drei Jahren bereits vermietet waren, ist die Mietpreisbremse nicht anwendbar.

Die Mietpreisbremse soll dazu beitragen, dass sich das Mietniveau in angespannten Wohnungsmärkten nicht ungebremst erhöht. Damit soll auch verhindert werden, dass sich Menschen mit niedrigerem Einkommen oder prekären Beschäftigungsverhältnissen den Wohnraum in diesen Gegenden nicht mehr leisten können. Kritiker der Mietpreisbremse bemängeln jedoch, dass sie nicht ausreichend wirksam sei und vermehrt Umgehungsstrategien der Vermieter zulasse.

Insgesamt ist die Mietpreisbremse ein wichtiges Instrument zur Regulierung des Mietmarktes. Allerdings bedarf es in der Praxis einer konsequenten Kontrolle und Durchsetzung, um ihre Wirksamkeit sicherzustellen.