Kostenverteilungsschlüssel

Was ist ein Kostenverteilungsschlüssel?

Über den Kostenverteilungsschlüssel werden vom WEG-Verwalter die Betriebskosten wie Hausmeister, Versicherung, Verwaltungskosten etc. anteilsmäßig verteilt und abgerechnet.

 

Kostenverteilungsschlüssel

Ausführliche Beschreibung:

Ein Kostenverteilungsschlüssel ist ein Verfahren, mit dem die Kosten für gemeinschaftliche Aufwendungen in einer Eigentümergemeinschaft (auch als WEG – Wohnungseigentümergemeinschaft bezeichnet) auf die einzelnen Eigentümer verteilt werden.

In der Regel entstehen gemeinschaftliche Kosten für den Betrieb und die Instandhaltung des Gemeinschaftseigentums, z.B. für die Reinigung der gemeinschaftlichen Flächen, die Wartung von Aufzügen oder die Instandhaltung der Hausfassade. Diese Kosten werden vom WEG-Verwalter erfasst und auf die Eigentümer verteilt.

Dabei ist es wichtig, dass die Verteilung der Kosten fair und nachvollziehbar erfolgt. Dafür werden verschiedene Kostenverteilungsschlüssel angewandt, die je nach Art und Umfang der gemeinschaftlichen Kosten unterschiedlich gewichtet werden können.

Die häufigsten Kostenverteilungsschlüssel sind:

  • Miteigentumsanteil: Hierbei wird der Anteil der gemeinschaftlichen Fläche oder des Gebäudevolumens, der auf den einzelnen Eigentümer entfällt, als Berechnungsgrundlage verwendet. Die Kosten werden entsprechend des Anteils verteilt.
  • Verbrauchseinheit: Bei dieser Methode werden die Kosten nach dem individuellen Verbrauch jedes Eigentümers aufgeteilt, z.B. bei den Heizkosten oder dem Wasserverbrauch.
  • Personenzahl: Wenn die gemeinschaftlichen Aufwendungen in direktem Zusammenhang mit der Anzahl der Personen stehen, die in einer Wohnung leben, kann auch die Personenzahl als Verteilungsschlüssel herangezogen werden. Dies ist beispielsweise bei der Reinigung von Treppenhaus und Fluren der Fall.
  • Verteilung nach Nutzungsart: Eine andere Möglichkeit ist die Aufteilung nach Nutzungsart. So kann beispielsweise die Nutzung von Aufzügen oder Waschküchen berücksichtigt werden, indem die Kosten entsprechend verteilt werden.

Es gibt jedoch auch weitere Verteilungsschlüssel, die individuell auf die Eigentümergemeinschaft abgestimmt werden können. Hierbei ist es wichtig, dass die Verteilung transparent und nachvollziehbar erfolgt, um eventuelle Konflikte zwischen den Eigentümern zu vermeiden.

In der Regel werden die Betriebskosten und die Verwaltungskosten monatlich im Voraus als Hausgeld von den Eigentümern gezahlt. Die Abrechnung der tatsächlich angefallenen Kosten erfolgt dann einmal im Jahr. Der WEG-Verwalter ist für die korrekte Berechnung der Kosten und die ordnungsgemäße Verteilung auf die Eigentümer verantwortlich.