Kaution

Was ist eine Kaution?

Die Kaution ist eine Sicherheitsleistung. Meist wird in der Immobilienbranche von der Mietkaution gesprochen. Die Mietkaution dient zur Sicherung der Ansprüche aus einem laufenden Mietverhältnis sowie sich nach einer Kündigung noch ergebenden berechtigten und unstrittigen Forderungen.

Die Mietkaution beträgt im Regelfall 2 Monatsnettokaltmieten. Die maximale Höhe beträgt laut BGB §551 höchstens das Dreifache der auf einen Monat anfallenden Miete, ohne die als Pauschale, oder als Vorauszahlung ausgewiesenen Betriebskosten.

Die Kaution kann durch Barzahlung, Überweisung oder auch durch eine Bankbürgschaft erbracht werden. Möchten Sie als Vermieter eine Barzahlung der Mietkaution, so ist der Mieter berechtigt diese in 3 gleichen monatlichen Teilzahlungen zu leisten. Die erste Teilzahlung erhalten Sie zu Beginn des Mietverhältnisses. Die weiteren Teilzahlungen werden dann zusammen mit den unmittelbar folgenden Mietzahlungen fällig.

Als Vermieter können Sie die Kosten für die Mietkaution, z.B. für die Kontoführung, dem Mieter in Rechnung stellen.

Weitere Informationen dazu finden Sie auch online im BGB § 551: Online-BGB

 

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