Gemeinschaftseigentum

Was ist Gemeinschaftseigentum?

In einem Mehrfamilienhaus gibt es Bereiche wie zum Beispiel Treppenhaus, Flure, HWR (Hauswirtschaftsraum), welche nicht im Eigentum eines einzelnen liegen sondern der Gemeinschaft gehören. Jeder hat einen bestimmten Miteigentumsanteil, an dessen Höhe sich auch die Kostenverteilung orientiert. Was Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum ist, finden Sie auch in der Teilungserklärung.

 

Beispiel:

Was: GE: SE:
Antennenanlage X
Antennensteckdosen X
Balkon X
Blumenkästen verankert X
Bodenbeläge Wohnung X
Briefkastenanlage X
Fenster X
Hauseingangstür X
Heizkörper X
Herzkörperthermostatventil X
Rollläden X
Sprechanlage X
Terrasse X
Nichttragende Wände X
Tragende Wände X
Wohnungstür X
Zimmertür X

GE = Gemeinschaftseigentum

SE = Sondereigentum

 

Ausführliche Beschreibung:

Gemeinschaftseigentum bezieht sich auf alle Teile eines Gebäudes oder einer Wohnanlage, die gemeinsam von den Eigentümern genutzt werden. Dazu gehören neben Treppenhäusern und Fluren auch beispielsweise Dachterrassen, Gärten, Parkplätze und Waschküchen.

Die Aufteilung zwischen Gemeinschaftseigentum und Sondereigentum ist in der Teilungserklärung geregelt. Diese ist Teil des Kaufvertrags und beschreibt genau, welche Teile des Gebäudes oder der Wohnanlage als Sondereigentum und welche als Gemeinschaftseigentum gelten. In der Teilungserklärung ist auch der Anteil des Miteigentums an den Gemeinschaftsflächen festgelegt, der dann für die Verteilung der Kosten herangezogen wird.

Die Verwaltung des Gemeinschaftseigentums obliegt in der Regel einer Eigentümergemeinschaft, die aus allen Eigentümern der Wohnanlage besteht. Diese Gemeinschaft wählt einen Verwalter, der für die Durchführung von Reparaturen, Instandhaltungsmaßnahmen und die Verwaltung der gemeinschaftlichen Finanzen zuständig ist.

Bei der Nutzung des Gemeinschaftseigentums müssen alle Eigentümer Rücksicht aufeinander nehmen und die gemeinschaftlichen Regeln und Vorschriften beachten. Die Nutzung des Gemeinschaftseigentums darf nicht zu Beeinträchtigungen anderer Eigentümer führen und muss im Einklang mit den Regelungen in der Teilungserklärung und der Hausordnung stehen.

Wenn es zu Konflikten zwischen den Eigentümern kommt, können diese in der Regel durch eine außergerichtliche Einigung beigelegt werden. Kommt es jedoch zu keiner Lösung, kann es notwendig sein, einen Rechtsanwalt oder einen Mediator einzuschalten, um den Konflikt zu lösen.

Insgesamt ist die gemeinschaftliche Nutzung und Verwaltung des Eigentums eine wichtige Aufgabe, die ein hohes Maß an Kommunikation, Zusammenarbeit und Kompromissbereitschaft erfordert.