Erbbaurecht

Was ist das Erbbaurecht?

Das Erbbaurecht ist das Recht, auf einem Grundstück ein Bauwerk zu errichten oder zu unterhalten, welches einem nicht selber gehört. Das Grundstück wird auf bestimmte Zeit (meist 99 Jahre) und gegen Zahlung eines Erbbauzinses „verpachtet“. Das Erbbaurecht kann vererbt und veräußert werden. Für Kapitalanleger kann ein Erbbaugrundstück sehr interessant sein, da der volle Kaufpreis sowie der Erbbauzins steuerlich abzugsfähig sind.

 

Erbbaurecht

 

Ausführliche Beschreibung:

Das Erbbaurecht ist eine besondere Form der Nutzung von Grundstücken, die in Deutschland seit Jahrhunderten besteht. Die Idee dahinter ist, dass jemand ein Bauwerk auf einem Grundstück errichtet oder unterhält, das ihm nicht gehört, und dafür eine bestimmte Zeit lang Nutzungsrechte und Pflichten auf diesem Grundstück erhält.

In der Regel beträgt die Laufzeit 99 Jahre. Während dieser Zeit kann der Erbbauberechtigte das Grundstück nutzen und beispielsweise ein Haus darauf errichten. Der Eigentümer des Grundstücks (Erbbaugrundstückgeber) behält jedoch das Eigentum an dem Grundstück und erhält dafür vom Erbbauberechtigten eine Art „Pacht“ in Form eines Erbbauzinses.

Das Erbbaurecht ist im Erbbaurechtsgesetz (ErbbauRG) geregelt und regelt die Bedingungen für die Erteilung und Übertragung von Erbbaurechten sowie die Pflichten und Rechte der Erbbauberechtigten und Erbbaugrundstückgeber.

Erbbaurechte können sowohl privat als auch öffentlich-rechtlich ausgestaltet sein. Öffentlich-rechtliche werden von staatlichen Stellen oder Kommunen vergeben, um beispielsweise sozialen Wohnungsbau zu fördern oder Grundstücke für öffentliche Infrastruktur bereitzustellen.

Für Erbbaurechtsnehmer bietet das Erbbaurecht einige Vorteile. Einerseits müssen sie nicht den vollen Kaufpreis für ein Grundstück aufbringen, sondern nur den Erbbauzins, der in der Regel deutlich günstiger ist. Andererseits können sie das gebaute Haus oder die Immobilie verkaufen oder vererben. Zudem kann der Erbbauzins steuerlich geltend gemacht werden, was insbesondere für Kapitalanleger interessant ist.

Allerdings gibt es auch einige Nachteile. So ist das Erbbaurecht im Vergleich zum Kauf eines Grundstücks mit höheren bürokratischen Anforderungen verbunden. Auch kann der Erbbauzins im Laufe der Zeit ansteigen, was die langfristige Kalkulation erschwert. Zudem kann das Erbbaurecht durch den Erbbaugrundstückgeber gekündigt werden, wenn der Erbbauzins nicht gezahlt wird oder der Erbbauberechtigte die Vorgaben des Erbbaurechts nicht einhält.

Insgesamt bietet das Erbbaurecht jedoch eine interessante Möglichkeit, Immobilien zu erwerben oder zu bauen, ohne dabei den vollen Kaufpreis für ein Grundstück aufbringen zu müssen.