Bereitstellungszinsen

Was sind Bereitstellungszinsen?

Falls das Darlehen nicht rechtzeitig abgerufen wird, kann die Bank Bereitstellungszinsen verlangen. Diese fallen in der Regel an, wenn nicht innerhalb von 3 Monaten nach Vertragsunterzeichnung das Darlehen abgerufen wird. Die Zinsen belaufen sich aktuell auf 0,25% des Darlehens.

Beispiel: Bei Familie Musterbau verzögert sich aus diversen Gründen der Baubeginn und die Abschlagszahlungen an den Bauträger werden nicht bezahlt. Damit wird das Darlehen nicht abgerufen und die Bank bzw. das finanzierende Institut kann nun Bereitstellungszinsen verlangen.

 

Bereitstellungszinsen

 

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Ausführliche Beschreibung:

Bereitstellungszinsen sind eine Art von Zinsen, die Banken erheben, wenn ein Kreditnehmer ein Darlehen in Anspruch nehmen möchte, das jedoch noch nicht ausgezahlt wurde. Diese dienen als Ausgleich für die Kosten, die der Bank durch die Zurückhaltung der Mittel entstehen. Im Wesentlichen handelt es sich dabei um eine Art „Strafe“ für den Kreditnehmer, der das Darlehen nicht rechtzeitig abruft.

Die Höhe der Bereitstellungszinsen kann von Bank zu Bank unterschiedlich sein und hängt auch von der Höhe des Darlehens und der Dauer der Nicht-Inanspruchnahme ab. In der Regel wird eine bestimmte Frist gesetzt, innerhalb derer das Darlehen abgerufen werden muss, bevor Bereitstellungszinsen anfallen.

Im oben genannten Beispiel von Familie Musterbau bedeutet dies, dass sie nun aufgrund von Verzögerungen bei der Bauausführung das Darlehen nicht wie geplant abrufen können. In diesem Fall kann die Bank nun Bereitstellungszinsen in Höhe von 0,25% des Darlehens verlangen, solange das Darlehen nicht abgerufen wird.

Es ist daher wichtig, dass Kreditnehmer die Bedingungen ihres Darlehensvertrags genau lesen und sich bewusst sind, welche Fristen für die Inanspruchnahme des Darlehens gelten, um unerwartete Kosten wie Bereitstellungszinsen zu vermeiden.

 

Weiteres:

Bereitstellungszinsen können bei verschiedenen Arten von Krediten anfallen, wie beispielsweise bei Baukrediten, die zur Finanzierung von Immobilien verwendet werden. In solchen Fällen kann es vorkommen, dass das Darlehen in Teilbeträgen ausgezahlt wird, um die Baukosten zu decken, und der Kreditnehmer muss nur die Beträge abrufen, die er benötigt. Wenn jedoch die Bauphase verzögert wird und der Kreditnehmer das Geld nicht rechtzeitig abruft, kann die Bank bereitstellungszinsen verlangen.

Auch bei Krediten für den Kauf von Waren oder Dienstleistungen können Bereitstellungszinsen anfallen, wenn das Darlehen nicht innerhalb einer bestimmten Frist in Anspruch genommen wird. In diesem Fall kann die Bank dem Kreditnehmer eine Frist von beispielsweise 30 Tagen setzen, innerhalb derer das Darlehen abgerufen werden muss, bevor Bereitstellungszinsen anfallen.

Es ist auch möglich, dass die Höhe der Bereitstellungszinsen im Laufe der Zeit ansteigt, je länger das Darlehen nicht abgerufen wird. Dies soll dazu dienen, den Kreditnehmer zu einem schnelleren Abruf des Darlehens zu ermutigen und die Bank vor möglichen Verlusten zu schützen.

Es ist wichtig, dass Kreditnehmer die Bedingungen ihres Darlehensvertrags genau lesen und verstehen, welche Fristen für die Inanspruchnahme des Darlehens gelten und welche Kosten im Falle einer Verzögerung oder Nicht-Inanspruchnahme des Darlehens entstehen können.