Auflassung

Was versteht man unter Auflassung?

Bei der Auflassung handelt es sich um eine rechtlich notwendige Einigung zum Übergang eines Objektes auf einen neuen Eigentümer. Diese ist in der Regel Bestandteil des notariellen Kaufvertrags und wird nach Kaufpreiszahlung, d.h. ca. 6 bis 8 Wochen nach Unterzeichnung des Kaufvertrages vollzogen.

 

Auflassung

 

Ausführlichere Beschreibung:

Die Auflassung ist ein wichtiger Schritt bei der Übertragung von Eigentum an einem Grundstück oder einer Immobilie. Ohne sie ist die Übertragung nicht vollständig und rechtlich unwirksam. Es handelt sich um eine notarielle Urkunde, die den Übergang des Eigentumsrechts an einer Immobilie bescheinigt.

Diese wird in der Regel im Rahmen eines notariellen Kaufvertrags abgeschlossen. Hierbei verpflichtet sich der Verkäufer, das Eigentum an der Immobilie auf den Käufer zu übertragen, während der Käufer sich verpflichtet, den Kaufpreis zu zahlen. Nachdem der Kaufpreis gezahlt wurde, wird die Auflassung vollzogen und das Eigentum geht auf den Käufer über.

Die Frist zwischen Unterzeichnung des Kaufvertrages und Vollzug der Auflassung beträgt in der Regel 6 bis 8 Wochen. In dieser Zeit führt der Notar die notwendigen Überprüfungen durch und bereitet die Auflassung vor. Hierbei überprüft er beispielsweise die Eigentumsverhältnisse, Grundbucheinträge und Schuldenlasten der Immobilie.

Wenn die Auflassung vollzogen wurde, wird der neue Eigentümer im Grundbuch eingetragen und erhält das Eigentumsrecht an der Immobilie. Dieser Schritt ist unverzichtbar, um das Eigentum an einer Immobilie rechtskräftig zu übertragen und etwaige Rechtsunsicherheiten zu vermeiden.

 

 

Sonstiges:

Das Video zum Thema finden Sie unter Auflassungsvormerkung, oder auch in unserem Youtubekanal.

Mehr Informationen finden Sie dazu auch im Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 925: Gesetze im Internet