Abtretung

Was versteht man unter Abtretung?

Unter Abtretung versteht man die vertragliche Übertragung einer Forderung oder Rechte vom alten Gläubiger auf den neuen Gläubiger.

Beispiele dafür sind Abtretung:

  • einer Grundschuld
  • einer Kapitallebensversicherung
  • oder einer Forderung (Geld, Sach-, Wertpapierforderung)

 

Abtretung

 

Begrifflichkeiten:

Zedent = Alter Gläubiger
Zessionär = Neuer Gläubiger
Schuldner
Abtretungsvertrag

 

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Weitere Informationen

 

Ausführliche Beschreibung:

 Unter einer Abtretung versteht man die Übertragung von Forderungen oder Rechten von einem alten Gläubiger auf einen neuen Gläubiger. Diese Übertragung erfolgt meist vertraglich und kann verschiedene Formen annehmen.

Eine der häufigsten Arten der Abtretung ist das Factoring. Hierbei verkauft der Gläubiger seine Forderungen an einen Factor. Der Factor übernimmt das Risiko der Forderungseinziehung und zahlt dem Gläubiger den Kaufpreis abzüglich einer Provision. So kann der Gläubiger seine Liquidität verbessern und das Risiko von Zahlungsausfällen minimieren.

Eine weitere Form der Abtretung ist die Sicherungsabtretung. Hierbei tritt der Gläubiger seine Forderungen als Sicherheit für eine Darlehensgewährung oder Lieferung von Waren ab. Der neue Gläubiger erhält hierbei lediglich ein Sicherungsrecht und kann die Forderung nur im Falle eines Zahlungsausfalls des Schuldners geltend machen.

Auch Kapitallebensversicherungen können abgetreten werden. Hierbei kann der Versicherungsnehmer seine Police vorzeitig an einen Aufkäufer abtreten. Der Aufkäufer zahlt dem Versicherungsnehmer dann den Rückkaufswert der Police abzüglich eines Abschlags.

Eine weitere Art der Abtretung betrifft Grundschulden. Diese dienen als Sicherungsübereignung für einen Kreditgeber. Wenn der Kreditnehmer seine Kredite nicht zurückzahlen kann, kann der Kreditgeber die Grundschuld verwerten, um seine Forderungen zu begleichen. Die Übertragung einer Grundschuld ermöglicht es dem Kreditgeber, diese an einen Dritten zu übertragen, der dann seine Forderungen aus der Grundschuld geltend machen kann.

Es ist wichtig zu betonen, dass jede Art der Übertragung schriftlich vereinbart werden muss, um rechtlich wirksam zu sein. Zudem müssen die beteiligten Parteien die Auswirkungen der Übertragung auf ihre Vertragsbeziehungen sorgfältig prüfen, um Missverständnisse oder Streitigkeiten zu vermeiden.

 

Weitere Informationen finden Sie ebenfalls unter: Gesetze Online