Abnahmeverpflichtung

Was bedeutet Abnahmeverpflichtung?

Die Abnahmeverpflichtung ist ein wesentlicher Bestandteil einer Immobilienfinanzierung. Sie ist die Verpflichtung das gewährte Darlehen auch innerhalb einer gesetzten Frist abzurufen. Geschieht dies nicht, kann die Bank Bereitstellungszinsen in Rechnung stellen. Geregelt ist die Abnahmeverpflichtung, also der Zeitraum für die Abnahme sowie die Modilitäten für die Rückzahlung im Kreditvertrag. Für die kreditgebende Bank bedeutet die Verpflichtung zur Abnahme eine Sicherheit: Durch den festgesetzten Jahreseffektivzins kann sie einen Gewinn erwirtschaften.

 

Abnahmeverpflichtung

 

 

Beispiel: Durch diverse Umstände verzögert sich bei Familie Musterbau der Baubeginn ihres Einfamilienhauses. Das Darlehen kann jetzt nicht rechtzeitig abgerufen werden. Die Bank stellt nun Bereitstellungszinsen in Höhe von zur Zeit 0,25% des nicht abgerufenen Darlehens in Rechnung.

 

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