Baukindergeld

Mit dem Baukindergeld möchte der Staat Familien auf dem Weg ins Eigenheim bringen. Gefördert wird mit dem Zuschuss der Ersterwerb von selbstgenutzten Wohnimmobilien und Wohnungen für Familien mit Kindern sowie Alleinerziehende.

 

Baukindergeld

 

Baukindergeld im Überblick

  • Sie erhalten 12.000 Euro Zuschuss pro Kind (10 Jahre lang je 1.200 Euro).
  • Den Zuschuss, welchen Sie pro Kind erhalten, müssen Sie nicht zurückbezahlen.
  • Das Haushaltseinkommen darf max. 90.000 Euro bei einem Kind, plus 15.000 Euro für jedes weitere Kind betragen.
  • Nach Ihrem Einzug müssen Sie innerhalb von 3 Monaten im KfW-Zuschussportal den Zuschuss beantragen. (Nachweis durch Meldebescheinigung)

 

Ablauf

Gehen Sie auf das KfW-Zuschussportal und füllen Sie den Antrag auf Baukindergeld online aus.

Sie erhalten dann eine Bestätigungsmail über den Antragseingang und können diesen auch unter „Meine Zuschussanträge“ einsehen.

Sie müssen dann noch folgendes Nachweise liefern:

  • Ihre Identität per Video-Identifizierung, oder mit dem Postident-Verfahren der Deutschen Post sowie
  • innerhalb von 6 Monaten nach Antragsbestätigung die Einhaltung der Förderbedingungen mit den erforderlichen Unterlagen

Ab März 2019 können Sie die Unterlagen aller Voraussicht nach online im Zuschussportal hochladen.

 

Auszahlung

Wenn Ihr Antrag auf Baukindergeld positiv bescheinigt wird, erhalten Sie eine Auszahlungsbestätigung und die erste Zuschussrate auf das Konto überwiesen.

Die weiteren Zuschussraten folgenden dann in den kommenden neun Jahren immer im selben Monat wie die Erstauszahlung.

 

Sonstiges zum Baukindergeld

Die Förderung können Sie für Ihre Familie beantragen, wenn Sie im Zeitraum vom 01.01.2018 – 31.12.2020 entweder eine Baugenehmigung erhalten, oder einen notariellen Kaufvertrag für einen Neubau, oder ein Bestandsobjekt unterzeichnet haben.

Wichtig ist, dass die Kosten für den Eigentumserwerb, ohne die Kaufnebenkosten, höher sind als die Forderung durch das Baukindergeld. Ebenfalls muss der Anspruch für Kindergeld gegeben sein.

Das Baukindergeld kann nur für Kinder bis 18 Jahren beantragt werden und diese müssen auch in der entsprechend bezuschussten Immobilie wohnen.

Den Zuschuss erhalten Sie für wie gesagt für 10 Jahre, bzw. solange wie die Immobilie selbstgenutzt wird. D.h. die Förderung endet mit bspw. Auszug oder Umnutzung. Dies müssten Sie dann auch umgehend der KFW-Bank melden.

 

Quelle und weitere Informationen

Auf der Internetseite der Kreditanstalt für Wiederaufbau finden Sie weitere wichtige Informationen zum Thema Baukindergeld.

www.kfw.de